K5-04
Fahrlehrerausbildung Klasse DE
Die Fahrlehrerausbildung Klasse DE baut auf der Fahrlehrerausbildung Klasse BE auf. Am Ende steht auch hier eine Prüfung, welche nach erfolgreichem Abschluss zum Ausbilden der Klassen D1, D und DE berechtigt.
Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Zugangsvoraussetzung:
- geistige und körperliche Eignung (ärztliches Gutachten)
- persönliche Eignung
- Fahrerlaubnis der Klasse CE und mind. zwei Jahre Fahrpraxis
- Besitz des Führerscheins Klasse D seit mindestens zwei Jahren. Der 2-jährige Besitz der Fahrerlaubnis D ist nicht notwendig, wenn Sie mindestens sech Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse D in einer Fahrschule unterzogen haben. Besitz des Führerscheins der Klasse DE bis zur fahrpraktischen Prüfung.
- Besuch des "Grundkurses Schwerfahrzeuge" und des Lehrgangs "Spezialwissen DE". Wenn Sie schon die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE besitzen, genügt der Besuch des Lehrgangs "Spezialwissen DE"
- Fahrlehrererlaubnis Klasse BE oder zumindest angefangen
Methode | Gruppe (max. 6 Personen) |
Einheiten | Theorie 320 UE á 45 Min |
Zeitraum | 39 Wochen Theorie |
Preis | 5.590,00 € |
Abschluss | Prüfung und Teilnahmebescheinigung |
Förderung | Über Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Aufstiegs BAföG |