Coaching / Aktivierungscenter
Aufgrund der besonderen Situation von Langzeitarbeitslosen und den verschiedenen Umständen, die einer längeren Arbeitslosigkeit zugrunde liegen, ist ein individuelles Coaching, im Rahmen einer Einzelbetreuung und eine ausführliche Analyse von Kompetenzen eine geeignete Unterstützung, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Das Coaching dient dazu, neue Betrachtungsweisen einzunehmen, die Motivation zum Wiedereinstieg in das Berufsleben zu steigern, Hemmnisse abzubauen und berufliche Chancen aufzuzeigen. Die Stärken und Kompetenzen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden sichtbar gemacht. Nach einer umfassenden Analyse der Kompetenzen, individuellen Situationen und beruflichen Zielen (Modul1) werden Selbstwirksamkeit, Organisation, Zeitmanagement und weitere Kompetenzen für den erfolgreichen langfristigen Einstieg in eine Berufstätigkeit zusammen mit den Teilnehmenden erarbeitet (Modul2). Im weiteren Verlauf wird sich den Vorbereitungen im Bewerbungsprozess gewidmet und bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstü̈tzt (Modul3).
Ziel des Coachings ist es, zu dessen Ende aufbauend auf der Stärken-Schwächen-Analyse seine eigenen Kompetenzen angemessen einzuschätzen und an eigenen Problemfeldern arbeiten zu können. Dabei werden soziale und persönliche Kompetenzen trainiert, die für den Berufsalltag notwendig sind.
Insgesamt werden durch das Coaching diejenigen Kenntnisse ermittelt, die die Teilnehmenden für den Bewerbungsprozess nach einer längeren Arbeitslosigkeit benötigen, sodass sie optimal auf ihre individuelle Arbeitsplatzsuche vorbereitet sind.
Ziel des Coachings ist es, zu dessen Ende aufbauend auf der Stärken-Schwächen-Analyse seine eigenen Kompetenzen angemessen einzuschätzen und an eigenen Problemfeldern arbeiten zu können. Dabei werden soziale und persönliche Kompetenzen trainiert, die für den Berufsalltag notwendig sind.
Insgesamt werden durch das Coaching diejenigen Kenntnisse ermittelt, die die Teilnehmenden für den Bewerbungsprozess nach einer längeren Arbeitslosigkeit benötigen, sodass sie optimal auf ihre individuelle Arbeitsplatzsuche vorbereitet sind.
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Förderung & Zuschüsse
Die BA Bildungsakademie GmbH ist über finanzielle Unterstützungen für Existenzgründer und Kleinunternehmen bestens informiert. Ein Vorteil, den Sie durch die Teilnahme an unseren Coachings haben, dass Sie unsere Förder- bzw. Förderinformationen für sich nutzen können.
AVGS – Aktivierungsgutschein/ Vermittlungsgutschein
Wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG I oder ALGII) beziehen, können Sie für diese Coachings einen AVGS erhalten. Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler nach einem AVGS und lassen Sie uns damit beginnen.
Was ist ein Aktivierungsgutschein / ein Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Mit diesem Gutschein kann eine zu 100% geförderte Einzelberatung durchgeführt werden. Dadurch können Sie eine Beratung für die Jobsuche bzw. Existenzgründung erhalten. Für Sie als Teilnehmer fallen keine Kosten an.
Wer bekommt einen AVGS-Gutschein?
Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind. Jedoch entscheidet Ihr Arbeitsvermittler darüber, ob Sie einen AVGS Gutschein erhalten.
Wie erhöhe ich die Chancen, einen AVGS Gutschein zu erhalten?
Jeder, der bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit bzw. seinem zuständigen Jobcenter arbeitslos gemeldet ist, hat die Chance auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dabei müssen drei Kriterien erfüllt sein. Dazu zählt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist. Weiterhin muss der Antragsteller in den letzten drei Monaten vor Antragstellung mindestens sechs Wochen arbeitslos sein. Das dritte Kriterium ist, dass der Antragsteller noch nicht vermittelt sein darf.
Wo erhalte ich den Aktivierungsgutschein / Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Sie müssen den Gutschein demzufolge bei Ihrem Arbeitsvermittler(in) beantragen. Entsprechend ist es bei ALG 1 die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (ALG 2). Eine schriftliche Beantragung wird richtigerweise empfohlen. Dazu können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei allen anderen Anliegen.